Bundestag beschließt Genossenschaftsrechtsnovelle und Europäische Genossenschaft
Modernes und europäisches Genossenschaftsrecht
Am 19. Mai 2006 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts verabschiedet. Das Gesetz soll am 18. August 2006 in Kraft treten. Der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V. (DGRV) hat den Gesetzgebungsprozess von Beginn an intensiv begleitet. Dabei konnte im Vergleich zu dem im Januar vorgelegten Regierungsentwurf einem Großteil der Anliegen der genossenschaftlichen Praxis Rechnung getragen werden. Lesen Sie mehr in der Meldung des DGRV oder informieren Sie sich in der Synopse zur Novellierung des Genossenschaftsgesetztes.