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Interkommunale Zusammenarbeit in Form einer Genossenschaft möglich

Bemerkenswerte Entscheidung des EuGH


Eine bedeutsame Klarstellung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH): Danach (Urteil v. 13.11.2008 - C-324/07) ist eine interkommunale Zusammenarbeit abseits des Anwendungsbereichs der europäischen Vergaberichtlinien möglich, wenn mehrere Gemeinden zusammen eine Genossenschaft bilden und über diese gemeinsam eine Kontrolle ausüben wie über eine eigene Dienststelle (gem. der bekannten "Teckal-Rechtsprechung"). Die Kontrolle müsse nicht zwingend individuell ausgeübt werden. Die Beauftragung der Genossenschaft durch eine der Gemeinden wäre dann ohne Beachtung des Vergaberechts - sprich "inhouse" - möglich.

 

Eine detaillierte Erläuterung finden Sie hier.

Urteil


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