| Wer in Hartau bei Zittau ansässig ist, bezieht sein Trinkwasser über
die Wassergenossenschaft qualitätsgerecht und zu einem fairen
Nutzungsentgelt . Die Gemeinde fand mit der Form der Genossenschaft eine bürgernahe und demokratische Lösung, das Trinkwassernetz zeitgemäß zu modernisieren und gleichzeitig ein neues Abwassersystem zu schaffen.
Die
Grundeigentümer, die fast alle Mitglieder der Genossenschaft sind,
bekamen die Chance, die Projekte mit zu gestalten und mit zu
finanzieren. Die Trinkwasseranlagen sind Eigentum der Wassergenossenschaften.
Die wenigen Nichtmitglieder werden auf der Grundlage eines Vertrages
durch die Genossenschaft mit versorgt. Sie zahlen kein höheres
Nutzungsentgelt, können aber von positiven Ergebnissen der
Genossenschaft nicht mit partizipieren.
Für die
Trinkwasserversorgung bzw. Abwasserbeseitigung bietet die
Genossenschaft als Unternehmensform des privaten Rechts eine
bürgerfreundliche und demokratische Lösung für ländliche Gemeinden.
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