Mit der Novellierung des Genossenschaftsgesetzes 2006 ist die eingetragene Genossenschaft die Rechtsform für Kooperationen in Wirtschaft und Gesellschaft. Erleichterungen bei der Gründung und bei der Prüfung kleiner Genossenschaften, Abbau von Bürokratie und bessere Gestaltungsmöglichkeiten machen die Rechtsform noch flexibler bei der Anpassung an das wirtschaftliche und gesellschaftliche Umfeld – die Stabilität und Insolvenzsicherheit der Genossenschaft bleibt Markenzeichen der eG – die Mitglieder bleiben im Mittelpunkt der Genossenschaft.
Ob als Erfolgsmodell für die Kooperation mittelständischer Betriebe in Industrie und Handwerk, für Freiberufler und im Dienstleistungsbereich, als Option der Unternehmensnachfolge, Chance der Zukunftsgestaltung im Gesundheitswesen und zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben oder aber als Organisations- und Rechtsform für Bürgerengagement – die eingetragene Genossenschaft bietet ein maßgeschneidertes Rechtskleid, um gemeinsam zu erreichen, was allein nicht zu schaffen ist.
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